Wichtige Informationen

Informationen zur Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist schriftlich auf dem Vordruck des Familien unterstützenden Dienstes des Lebenshilfe Heinsberg e.V. vorzunehmen.

(2) Das Freizeitprogramm wird in einem halbjährli­chen Rhythmus veröffentlicht. Nach Herausga­be können die FuD-Nutzer sich innerhalb des Anmeldezeitraums zu den Veranstaltungen an­melden. Der Anmeldezeitraum ist auf Seite fünf veröffentlicht.

(3) Die Auswertung erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:
• Anmeldedatum
• gerechte Verteilung bei mehr eingehen­den Anmeldungen als verfügbaren Plätzen
Bei Fahrdienststornierungen weniger als 24 Stun­den vor der Veranstaltung müssen die kompletten Fahrtkosten gezahlt werden.

(4) Unentschuldigtes Fernbleiben hat zur Folge, dass
die Kosten des Angebots in voller Höhe in Rech­nung gestellt werden.
Darüber hinaus behält sich der FuD bei Wieder­holung vor, von den bestätigten Terminen in Gänze zurückzutreten.

Grundsätzliche Hinweise:

(1) Die im Heft ausgewiesenen Kosten werden dem FuD-Nutzer/seinem gesetzl. bestellten Vertreter monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung am Veranstaltungstag ist nicht möglich.

(2) Medikamente

• Tabletten in jeglicher Form müssen gestellt in einer Medikamentendose mitgegeben werden. Nur bereitgestellte Medikamente können von den Assistenten zu den festgelegten Uhrzeiten vergeben werden.
• Tropfen/Lösungen: Werden nur vergeben, wenn auf der Verpackung die genaue Dosierung ver­merkt ist (zum Beispiel: 10 Tropfen/ml um 12:00 Uhr; 25 Tropfen/ml um 17:00 Uhr).
• Bei Salben ist die zu behandelnde Körperstel­le auf der Verpackung zu vermerken (Beispiel: Rechtes Knie einreiben)

(3) Notfallmedikamente:

Notfallmedikamente müssen dem FuD-Büro stets in aktueller Verordnung vorliegen.
Notfallmedikamente müssen vor Veranstal­tungsbeginn an die Assistenten übergeben wer­den. Eine detaillierte Situationsbeschreibung ist dem verantwortlichen Assistenten gegenüber notwendig.

(4) Die Teilnahme ist erst nach schriftlicher Bestäti­gung durch den FuD verbindlich.

(5) Angemeldete, aber nicht bestätigte Termine werden auf einer Warteliste festgehalten. Soll­ten im laufenden Halbjahr Teilnehmerplätze verfügbar werden, erfolgt eine telefonische Ein­ladung unsererseits.

(6) Darüber hinaus sind die Anmeldebedingungen zu beachten.

Informationen bei Abmeldung/Verhinderung:

(1) Abmeldungen können jederzeit telefonisch oder per E-Mail beim FuD erfolgen.

(2) Bei kurzfristigen Abmeldungen am Veranstal­tungstag außerhalb der telefonischen Sprech­zeiten ist die Notfallnummer (siehe Seite fünf) des FuD zu kontaktieren.

(3) Bei einer Abmeldung ab sieben Tage vor Ver­anstaltungstermin werden die ausgewiesenen Sachkosten und die Kosten des bestätigten Be­treuungsschlüssels in voller Höhe in Rechnung gestellt.