Hygiene-Konzept

Allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Virusinfektionen – Coronavirus Disease 2019 (Covid-19)

Informationen zum Virus

Übertragungsweg: Das Coronavirus ist von Menschen zu Menschen übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese kann direkt über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.

Inkubationszeit: Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.

Gesundheitliche Wirkungen: Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Verlust des Schmeckens und Riechens sowie manchmal auch Durchfall führen. Die Infektion ist für die meisten Menschen nicht lebensbedrohlich. Bei einem Teil der Betroffenen kann das Virus jedoch zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündungen führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.

Grundlegendes

  • Die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter sowie die Klienten und Assistenten werden mit diesem Infektions- und Hygienekonzept über die Infektionsschutzvorgaben aufgeklärt.
  • An Veranstaltungen dürfen nur Klienten teilnehmen, bei denen sich die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter vorab mit der Beachtung der nachfolgenden Regelungen einverstanden erklärt haben. Ebenso müssen sich die Assistenten mit den Regelungen einverstanden erklären.
  • Für Veranstaltungen des FuD gilt grundsätzlich die 3G-Regel: Die Angebote dürfen von geimpften, genesenen und getesteten Personen in Anspruch genommen werden. Wenn die Personen keine Grund-Immunisierung (mindestens zwei Impfungen) nachweisen können, muss ein tagesaktueller Negativ-Testnachweis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden.
  • Die Klienten und Assistenten dürfen nur gesund teilnehmen. Treten vor Beginn einer Veranstaltung deutliche Symptome einer Atemwegsinfektion wie Halsschmerzen, Husten, Fieber oder Durchfall auf, ist beiden Personenkreisen die Teilnahme untersagt.
  • Eine Teilnahme an Veranstaltungen des FuD ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Klienten oder Assistenten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einen nachweislichen Kontakt zu einer auf Covid-19 positiv getestet Person hatten. Dies ist hinfällig, wenn die Personen nach aktuellen Vorgaben eine negativ-Testung vorweisen können.
  • Der Familien unterstützende Dienst macht darauf aufmerksam, dass die Teilnahme auf Basis der Anmeldung erfolgt.
  • Klienten, die die Regeln mutwillig nicht beachten oder auch mit individueller Unterstützung nicht beachten können, müssen, zum jetzigen Zeitpunkt, zur Sicherheit aller von den Veranstaltungen des Familien unterstützenden Dienstes ausgeschlossen werden.

Allgemeine Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei Veranstaltungen des Familien unterstützenden Dienstes

Anreise mit dem Bus/Kleinbus

  • Vor dem Zustieg in den Bus findet eine Hygieneunterweisung statt. Diese beinhaltet den Hinweis zur Nießetikette und die Vermeidung des Körperkontaktes.
  • Vor dem Zustieg in den Bus ist eine Handdesinfektion durchzuführen. Die Mindestabstände während der Fahrt sind nach Möglichkeit einzuhalten. Während der Fahrt ist das Tragen einer FFP-2 Maske (oder vergleichbarer Standard gemäß den aktuellen Vorgaben des RKI) obligatorisch.

Treffpunkt

  • Klienten und Assistenten erscheinen mit medizinischer Mund-Nase-Bedeckung. Es ist sicherzustellen, dass die Klienten sowie deren Begleitungen am Treffunkt den Mindestabstand von 1,5 m zu den anderen Klienten und Angehörigen einhalten. Wenn im Außenbereich der oben genannte Mindestabstand gewährleistet ist, kann die Maske während der Wartezeit abgenommen werden.

Temperaturmessung, Kurzscreening

  • Vor Beginn der Veranstaltung wird Assistenten und Klienten die Körpertemperatur gemessen. Personen mit erhöhter Körpertemperatur (ab 37,5°C) ist die Teilnahme an Veranstaltungen nicht gestattet. Zusätzlich wird bei allen Beteiligten ein Kurzscreening durchgeführt und dokumentiert (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektionen, Kontakte mit infizierten Personen oder Kontaktpersonen gemäß der jeweils aktuellen Richtlinie des RKI).

Schutzausrüstung

  • Diese muss in Form von Medizinischer-Mund-Nase-Bedeckung von den Klienten in ausreichendem Maße mitführt werden. Während des Aufenthalts in geschlossenen Räumen müssen Klienten wie Assistenten dauerhaft eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind Personen, die von der Mundschutz-Pflicht befreit sind.

Regelmäßig gründlich Händewaschen

  • Die Klienten und Assistenten führen vor Beginn und auch in regelmäßigen Abständen während einer Veranstaltung eine hygienische Händewaschung durch. Die Klienten werden hierzu, wenn erforderlich, begleitet und entsprechend der Vorgaben des RKI angeleitet.

Abstand halten

  • Es wird darauf geachtet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird.
  • Klienten und Assistenten werden dazu angehalten, unnötige Haut- und Körperkontakte zu vermeiden.
  • In direktem Kontakt, immer wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Klient und Assistent nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.

Pflegerische Tätigkeiten

  • Die Assistenzkraft führt vor und nach der Tätigkeit eine hygienische Händewaschung durch. Insofern möglich trägt der Klient dauerhaft eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung.
  • Bei einfachen pflegerischen Tätigkeiten mit geringem Unterstützungsbedarf (Toilettenbegleitung) trägt die Assistenzkraft eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard gemäß den Vorgaben des RKI), Schutzbrille und Handschuhe.
  • Bei umfangreicheren pflegerischen Tätigkeiten mit hohem Unterstützungsbedarf (stellvertretende Übernahme der Grundversorgung/Wechsel von Inkontinenzmaterial) trägt die Assistenzkraft eine eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard gemäß den Vorgaben des RKI), Schutzbrille, Handschuhe und Schutzkittel.

Hände aus dem Gesicht fernhalten

  • Klienten und Assistenten sollen vermeiden, mit den Händen Mund, Nase oder Augen zu berühren. Die Hände können Krankheitserreger übertragen, die nach Kontakt mit Oberflächen und Gegenständen daran haften können.  

Raumluft

  • Ein regelmäßiges Durchlüften der Räumlichkeiten wird in allen Bereichen gewährleistet.

Hygiene

  • Die Toiletten sowie Sanitärräume, Küchen, Türklinken/-griffe und Oberflächen werden entsprechend der Richtlinien des RKI in regelmäßigen Abständen gereinigt.

Externe Kontakte

  • Die Assistenten sind dazu angehalten, Begegnungen zu externen Personen zu vermeiden. Externe Besuchern sollen die Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes möglichst nicht betreten. Sollte dies zwingend notwendig sein, müssen sie einen Negativtestnachweis vorlegen – dies gilt auch für geimpfte und genesene Besucher*innen

Essen und Trinken im Rahmen der Selbstversorgung

  • Während der Veranstaltung werden für die Mahlzeiten feste Sitzplätze zugewiesen.
  • Auf Einhaltung des Mindestabstandes wird geachtet.
  • Vor und nach den Mahlzeiten werden Tische und Stühle gemäß den Vorgaben des RKI gereinigt.
  • Die Mahlzeiten werden am Sitzplatz eingenommen.
  • Die Getränke werden von Assistenten verteilt bzw. bei Bedarf nachgeschenkt.
  • Das Eindecken der Tische wird von Assistenten übernommen.
  • Das Essen wird von Assistenten an die Teilnehmer verteilt.
  • Nach jeder Mahlzeit wird das Geschirr von Assistenten eingesammelt und in einer Spülmaschine mit einem Spülprogramm von mindestens 60°C gereinigt.
  • Eine Selbstbedienung ist nicht gestattet.

Abweichende Hygieneregeln

  • Gelten in Bezug auf die hygienischen Bestimmungen des besuchten Veranstaltungsorts höhere Vorgaben als die hier beschriebenen, verpflichten sich die Klienten und Assistenten, diese umzusetzen. Über gesonderte Bestimmungen werden die Klienten vor Beginn der Veranstaltung durch die Assistenten informiert.

Eingesetzte Assistenten

  • Die eingesetzten Assistenten haben eine Hygieneschulung und Infektionsschutzbelehrung gemäß § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes absolviert.
  • Im Rahmen einer persönlichen Unterweisung wurden die eingesetzten Assistenten in die oben beschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen unterwiesen und mit der Umsetzung beauftragt.
  • Die Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Test-Verordnung werden umgesetzt.
  • Zusätzlich zu den gesetzlich verordneten Vorgaben bieten wir unseren Assistenten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit einer Testung im zwei-täglichen Rhythmus an.
  • Die eingesetzten Assistenten sind mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet, um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Vor jeder Veranstaltung werden die individuellen Voraussetzungen des Veranstaltungsortes geprüft und die Besonderheiten an die eingesetzten Assistenten weitergegeben.