Teilnahme-Bedingungen Ferien-Spiele
Da der Assistenz-Bedarf der Teilnehmer unterschiedlich ist, sind die Preise gestaffelt. Der Preis setzt sich aus den individuellen Assistenz- und Pflegekosten sowie den Sachkosten zusammen.
In den Sachkosten sind die Kosten für Raumnutzung, Verpflegung, Material und Versicherung der Teilnehmer sowie die anteiligen Sachkosten der Assistenten enthalten. Die Kosten werden in einer Pauschale ausgewiesen.
Assistenz-Kosten
Assistenz-Kategorie | Erläuterung | Mögliche Indikatoren |
Assistenz-Kategorie 0 | In Kooperation mit den Kinderzentren der Lebenshilfe Heinsberg können wir für die Kinder der Einrichtungen ohne Förder-Bedarf geringere Betreuungskosten anbieten. | Der Teilnehmer hat keine Einstufung in einen Pflegegrad. Er kann sich weitestgehend altersgemäß selbstständig versorgen und ist nicht durchgehend aufsichtsbedürftig. Er benötigt maximal Anleitung, Beratung und Erinnerung. |
Assistenz-Kategorie 1 | Teilnehmer ohne besonderen Assistenz-Bedarf | Der Teilnehmer hat keine Einstufung in einen Pflegegrad. Er kann sich weitestgehend altersgemäß selbstständig versorgen und ist nicht durchgehend aufsichtsbedürftig. Er benötigt maximal Anleitung, Beratung und Erinnerung. |
Assistenz-Kategorie 2 | Teilnehmer mit allgemeinem Assistenz-Bedarf | Der Teilnehmer hat eine Einstufung in einen Pflegegrad. Er hat einen allgemeinen Assistenz-Bedarf und benötigt unter anderem Begleitung und Unterstützung bei der Verrichtung der Körper-Pflege. |
Assistenz-Kategorie 3 | Teilnehmer mit erhöhtem Assistenz-Bedarf | Der Teilnehmer hat eine Einstufung in einen Pflegegrad und benötigt besondere Assistenz zum Beispiel aufgrund von Orientierungslosigkeit, Anfallsgefahr, herausforderndem Verhalten, Hinlauf-Tendenzen und/oder benötigt umfassende Hilfestellung bei der Körperpflege. |
Assistenz-Kategorie 4 | Teilnehmer mit hohem Assistenz-Bedarf, der durch eine dauerhafte Einzel-Assistenz sichergestellt werden muss. | Der Teilnehmer hat eine Einstufung in einen Pflegegrad und benötigt über den in Preis-Kategorie 3 beschriebenen Bedarf hinaus dauerhafte Assistenz und Begleitung durch eine feste Bezugsperson. Die Verrichtung der Körper-Pflege muss in vollem Umfang stellvertretend durchgeführt werden. |
Die Kosten der Assistenz können sowohl über die Pflege-Leistungen (Verhinderungspflege gemäß §39 SGB XI oder Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI) als auch über Leistungen der Eingliederungshilfe refinanziert werden.
Für ein individuelles Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Hinweis: Leistungsträger übernehmen keine Storno-oder Ausfall-Gebühren!
Wichtige Informationen:
I Anmeldung
(1) Die Anmeldung ist schriftlich auf dem Vordruck des Familien unterstützenden Dienst (FuD) des Lebenshilfe Heinsberg e.V. vorzunehmen.
(2) Der FuD behält sich das Recht vor, die angegebene Preis-Kategorie unter Berücksichtigung seiner fachlichen Einschätzung und in Absprache mit dem Teilnehmer/dessen Vertreter anzupassen.
(3) Nach Ablauf der Anmelde-Fristen erfolgt eine schriftliche Anmelde-Bestätigung.
(4) Die Teilnahme ist nach schriftlicher Anmelde-Bestätigung durch den FuD verbindlich.
(5) Mit der Anmelde-Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe der ausgewiesenen Sachkosten der Ferien-Spiele fällig. Dieser Betrag ist ein Eigenanteil und wird nicht durch etwaige Kosten-Träger erstattet. Die Pflege- und Betreuungskosten werden im Anschluss an die Ferien-Spiele in Rechnung gestellt.
(6) Ohne fristgerechte Anzahlung des fälligen Rechnungsbetrages besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an den Ferien-Spielen.
(7) Um mit etwaigen Kosten-Trägern frühzeitig in Verhandlungen zu treten, kann eine persönliche Kosten-Aufstellung mit dem Anmelde-Bogen beantragt werden. Diese wird mit der Teilnahme-Bestätigung versendet.
(8) Acht Wochen vor Beginn erhalten die Teilnehmer ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen inklusive eines persönlichen Fragebogens. Dieser dient dazu, die begleitenden Assistenten auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer vorzubereiten. Weiterhin werden darin die wichtigsten Kontakt-Daten und der aktuelle Stand hinsichtlich Assistenz, Pflege, Medikation, etc. abgefragt. Der persönliche Fragebogen muss dem FuD zum Stichtag vorliegen.
a. Liegt der persönliche Fragebogen dem FuD zur angegebenen Frist nicht vor, erhebt dieser eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00€.
b. Fehlen die Kopien der angeforderten Unterlagen oder sind unvollständig, zum Beispiel bei abgelaufenen Ausweis-Dokumenten, erhebt der FuD eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 €
c. Geht der persönliche Fragebogen in Gänze vier Wochen vor Beginn der Ferien-Spiele nicht beim FuD ein, behält dieser sich vor, den Teilnehmer auszuschließen. Zum Ausgleich für den Verwaltungsaufwand und die Reservierung werden die unter Rücktritt des Kunden/Umbuchung/Zusatz-Kosten festgesetzten Storno-Bedingungen zu Grunde gelegt.
II Rücktritt des Kunden/Umbuchung/Zusatzkosten
(1) Teilnehmer können jederzeit vor Beginn der Ferien-Spiele zurücktreten.
(2) Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, muss eine schriftliche Rücktrittserklärung beim FuD eingereicht werden. Entscheidend für die Berechnung der Storno-Kosten ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung beim FuD.
(3) Bei Rücktritt des Teilnehmers vor Beginn der Ferien-Spiele (Storno) hat der FuD bis zum Versand der Storno-Rechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann der FuD nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes:
- bis inkl. 46. Tag vor Beginn: 5 %
- ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Beginn: 10 %
- ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Beginn: 25 %
- ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Beginn: 40 %
- ab 7. Tag vor Beginn und bei Nichtantritt: 50 %
Die Pauschale berechnet sich nach dem End-Reisepreis des betroffenen Teilnehmers und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Teilnehmer bleibt freigestellt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
(4) Umbuchungen (z. B. von Zeiträumen) sind grundsätzlich möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
(5) Für Umbuchungen erhebt der FuD eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.
III. Absage-Vorbehalt bei Mindest-Teilnehmer-Zahl
(1) Wird die in der Ausschreibung festgelegte Mindest-Teilnehmer-Zahl nicht erreicht, so kann der FuD bis spätestens am 21. Tag vor Beginn der Ferien-Spiele vom Vertrag zurücktreten.
Stand: November 2024